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Gutachten für geschlossene AIF/Investment KG

Wer als Privatperson in geschlossene AIF investiert hat, der kann in der Folge mit Problemen konfrontiert werden, die ihn schlichtweg überfordern.

Es kann auch sein, dass Banken und Vertriebsgesellschaften nach der Vermittlung eines in Schieflage geratenen geschlossenen AIF eine ergänzende Meinung eines Gutachters bzw. Sachverständigen benötigen. In beiden Fällen kann sich eine fundierte Zweitmeinung als eminent wichtig erweisen. Sei es als qualifizierter Parteivortrag oder um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es ist hierbei jedoch unbedingt ratsam, einen Experten für die Erstellung eines Gutachtens für geschlossene AIF zu konsultieren.

Frei von verkäuferischem Interesse, absolut neutral und unparteiisch ist die IfBA deutschlandweit als Sachverständigenbüro tätig.

Die Gutachten werden hierbei für bereits platzierte geschlossene AIF erstellt. Als Quelle dienen dafür die Emissionsprospekte, Flyer, Leistungsbilanzen, Marktberichte sowie weitere aussagekräftige Unterlagen.

Mit dem internen Kontrollsystem, jährlich zertifiziert nach IDW PS 951 Typ 2, wird ergänzend sichergestellt, dass sämtliche Gutachten hochwertig und ausführlich sind.

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Gutachten für geschlossene AIF vom Sachverständigenbüro – So gehen wir vor

Unser Anspruch: Unabhängige und weisungsfreie Auftragserfüllung der IfBA

  • Unparteiische und objektive Beurteilung des jeweiligen Sachverhaltes
  • Schriftliche, ordnungsgemäße Gutachtenerstattung
  • Erstellung der Privatgutachten zum Festpreis, keine erfolgsabhängige Vergütungsregelung
  • Qualitative Privatgutachten, basierend auf dem Prüfprozess für Plausibilitätsprüfungen
  • Einhaltung der Pflichten für Sachverständige gemäß Zivilprozessordnung

Das Verfahren: Ausführlich und hochwertig, Sicherung der Qualität

  • Erstellung der Privatgutachten anhand Beurteilung
    • des Emissionsprospektes
    • weiterer Vertriebsunterlagen wie Flyer, Kurzprospekt und Bestandsunterlagen
    • der Leistungsbilanz des Initiators
  • Haftungsübernahme bei vorsätzlich unrichtigen Privatgutachten für gerichtlich festgestellte Schäden, die auf diesem Gutachten beruhen
  • jährliche Zertifizierung des internen Kontrollsystems nach IDW PS 951 Typ B

Bei Interesse an den professionell erstellten Gutachten für geschlossene AIF von IfBA nehmen Sie Kontakt auf zu IfBA.
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