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Gutachten für geschlossene Beteiligungen 

Sachverständig Verkehrswert- und Plausibilitätsgutachten mit nachvollziehbarer Bewertung und klarer fachlicher Einordnung – insbesondere für Rechtsanwälte und Gerichte sowie für Banken sowie für haftende Marktteilnehmer.

Schwarz-weißes Piktogramm eines Schildes mit Häkchen in der Mitte
IDW PS 951 Typ 2 Extern geprüftes internes Kontrollsystem (IKS)
  • Sachverständigenbüro seit 2013

Die IfBA erstellt zwei klar voneinander abgegrenzte Gutachtenarten:

  • Verkehrswertgutachten zur stichtagsbezogenen Ermittlung von Verkehrswerten geschlossener Beteiligungen.
  • Prospekt- und Unterlagengutachten zur sachverständigen Prüfung von Emissionsprospekten sowie Verkaufs- und Werbeunterlagen hinsichtlich Plausibilität, Vollständigkeit und fachlicher Richtigkeit.

Die Erstellung erfolgt auf Grundlage klar definierter Bewertungs- und Prüfmaßstäbe mit fachlicher Verantwortungsübernahme.

Die Gutachten der IfBA werden insbesondere benötigt:

  • zur stichtagsbezogenen Wertermittlung, etwa in erb- oder schenkungsrechtlichen Konstellationen
  • zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Bewertung geschlossener Beteiligungen
  • in streit- oder haftungsrelevanten Auseinandersetzungen
  • bei Zweifeln an der Plausibilität oder Vollständigkeit von Verkaufsunterlagen
  • wenn eine unabhängige fachliche Bewertung gegenüber Dritten erforderlich ist

Die IfBA erstellt Gutachten unter anderem für:

  • Banken und Finanzdienstleister
    (Zweitmeinungen, Plausibilisierung wirtschaftlicher Werte)
  • Rechtsanwälte und Kanzleien
    (Parteigutachten, Vorbereitung und Begleitung gerichtlicher Verfahren)
  • Gerichte
    (sachverständige Wertermittlungen und fachliche Einordnungen)
  • Private Auftraggeber und Unternehmer
    (Klärung wirtschaftlicher Werte komplexer Beteiligungsstrukturen)

Die IfBA ist ein nach IDW PS 951 Typ 2 zertifiziertes Sachverständigenbüro.

Das interne Kontrollsystem wird regelmäßig durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und gewährleistet standardisierte, dokumentierte und überprüfbare Abläufe bei der Gutachtenerstellung.

Je nach Gutachtenart erfolgt die Bearbeitung unterschiedlich, folgt jedoch stets einem klar strukturierten und transparenten Ablauf:

  1. Klärung des Gutachtentyps (Bewertung oder Unterlagenprüfung)
  2. Festlegung des Bewertungs- bzw. Prüfungsumfangs
  3. Analyse der maßgeblichen Unterlagen und wirtschaftlichen Parameter
  4. Sachverständige Herleitung und Dokumentation der Ergebnisse

Erstellung des Gutachtens sowie fachliche Erläuterung im weiteren Verfahren

Die Tätigkeit der IfBA als Sachverständigenbüro basiert auf fachlicher Qualifikation, methodisch strukturierter Vorgehensweise und nachvollziehbarer Herleitung der Ergebnisse. Eine öffentliche Bestellung oder Vereidigung liegt nicht vor. Maßgeblich für die Qualität der Gutachten sind vielmehr fachliche Expertise, dokumentierte Methodik und transparente Nachvollziehbarkeit.

Gerne erläutern wir Ihnen unser Vorgehen oder prüfen, ob ein Gutachten in Ihrem konkreten Fall sinnvoll und zielführend ist. 

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