Plausibilitätsprüfungen geschlossener Beteiligungsangebote
Unabhängige und strukturierte Prüfung von Verkaufs- und Beteiligungsunterlagen für Banken, Vertriebe und institutionelle Marktteilnehmer – auslagerungsfähig, mit klarer sachverständiger Beurteilung und fachlicher Verantwortungsübernahme.
- Haftungsübernahme durch die IfBA
- Unabhängig seit 2012
Die IfBA führt Plausibilitätsprüfungen zu geschlossenen Beteiligungsmodellen und Alternativen Investmentfonds (AIF) durch.
Ziel ist die sachverständige Beurteilung, ob Verkaufsprospekt, Produktinformation sowie sonstige Werbeunterlagen:
- vollständig
- schlüssig
- widerspruchsfrei
- zutreffend
dargestellt und die wirtschaftliche Annahmen und Prognosen plausibel sind.
Die Plausibilitätsprüfung erfolgt ausschließlich im Auftrag des Vertriebs bzw. eines haftenden Marktteilnehmers.
Initiatoren bzw. Produkthersteller dürfen nicht Auftraggeber der Prüfung sein.
Erst diese Beauftragungsstruktur stellt sicher, dass die Prüfung unabhängig und interessenfrei erfolgen kann.
Die Plausibilitätsprüfungen der IfBA basieren auf den maßgeblichen Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere an den Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) an ordnungsgemäße Plausibilitätsprüfungen.
Das Prüfschema der IfBA ist darauf ausgerichtet, zu beurteilen, ob:
- die Angaben in den Unterlagen aus Sicht eines Dritten nachvollziehbar sind,
- erkennbare Widersprüche, Unklarheiten oder Auslassungen vorliegen,
- wirtschaftliche Annahmen und Prognosen plausibel hergeleitet sind,
- Risiken, Kosten und Strukturmerkmale zutreffend und hinreichend transparent dargestellt werden.
Die Plausibilitätsprüfung erfolgt damit konform zur Rechtsprechung des BGH und bildet die Grundlage für eine haftungsrelevante Einordnung durch den Auftraggeber.
Plausibilitätsprüfungen der IfBA werden insbesondere eingesetzt:
- zur Erfüllung aufsichts- und haftungsrechtlicher Prüfpflichten
- im Rahmen bankinterner Produkt- und Vertriebsfreigabeprozesse
- zur revisions- und haftungssicheren Dokumentation gegenüber Aufsicht, Revision und Wirtschaftsprüfern
- zur revisions- und haftungssicheren Dokumentation gegenüber Aufsicht, Revision und Wirtschaftsprüfern
- als objektive Zweitmeinung bei Zweifeln an wirtschaftlicher Schlüssigkeit
Die IfBA führt Plausibilitätsprüfungen durch für:
- Banken und Kreditinstitute
(Auslagerung der Plausibilitätsprüfung, haftungsrelevante Zweitmeinungen) - Vertriebe und Haftungsdächer
(Erfüllung eigener Prüfungspflichten, haftungsrelevante Dokumentation) - Institutionelle Marktteilnehmer
(strukturierte, unabhängige Konzeptbeurteilungen)
Nicht für Initiatoren oder Produkthersteller.
Geprüfte Prozesse – klare Verantwortlichkeit
Die IfBA ist ein nach IDW PS 951 Typ 2 zertifiziertes Unternehmen.
Das interne Kontrollsystem (IKS) wird regelmäßig durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Dabei werden sowohl die ordnungsgemäße Ausgestaltung der Prüfprozesse als auch deren tatsächliche Anwendung und Wirksamkeit beurteilt.
Hierdurch ist sichergestellt, dass Plausibilitätsprüfungen:
- nach klar definierten Prüfschritten erfolgen
- vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind
- einer internen Qualitätssicherung unterliegen
- entsprechend der festgelegten Prozessstruktur durchgeführt werden
Ein wesentliches Merkmal besteht darin, dass die IfBA für die von ihr erstellten Prüfungen die fachliche Verantwortung übernimmt. Die Haftung für Inhalt, Methodik und Durchführung der Plausibilitätsprüfung trägt – im vereinbarten Umfang – die IfBA und nicht der Auftraggeber.
Die Plausibilitätsprüfung folgt einem standardisierten, BGH-konformen Ablauf:
- Beauftragung durch den Vertrieb bzw. das Haftungsdach
- Definition des Prüfungsumfangs und der maßgeblichen Unterlagen
- Analyse von Verkaufsprospekt, Produktinformation, Werbemitteln und Vertriebsunterlagen
- Prüfung der wirtschaftlichen Annahmen und Kosten
- Strukturierte Feststellung und Beurteilung der Sachverhalte
- Erstellung eines nachvollziehbaren, haftungsrelevanten Prüfberichts
Gerne erläutern wir Ihnen unser Prüfungsverständnis,
das zugrunde liegende Prüfschema sowie die haftungsrelevanten
Aspekte unserer Plausibilitätsprüfungen.
Plausibilitätsprüfungen der IfBA sind keine Vertriebsfreigaben, keine Anlageempfehlungen und keine Prospektgenehmigungen. Sie dienen der sachverständigen Einordnung und der Erfüllung gesetzlicher sowie höchstrichterlich konkretisierter Prüfungspflichten.
Durch
- die ausschließliche Beauftragung durch haftende Marktteilnehmer,
- den Ausschluss von Initiatoren als Auftraggeber,
- die BGH-konforme Prüfungslogik
wird eine Unabhängigkeit erreicht, die im Markt nur selten angeboten wird